Kein Sportbetrieb bis 14.02.2021
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Auf Grund der Rechtslage der Coronaschutzverordnun ab 31.12.2020 ist jeglicher Sportbetrieb im Freizeit und Amateurebereich in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt.
Auf Grund der Rechtslage der Coronaschutzverordnun ab 31.12.2020 ist jeglicher Sportbetrieb im Freizeit und Amateurebereich in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt.